| |
|
Regelungen für
die Zusammenarbeit |
|
|
|
Die Gespräche
unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. |
|
|
Alle Angebote
richten sich an Selbstzahler (Coaching,
Gesundheitscoaching) oder Privatpatienten(Kurzzeittherapie)
(Nach Aufgabe meiner Kassenarzttätigkeit kann ich gesetzlich
versicherte Patienten nur noch als Selbstzahler behandeln.) |
|
|
Der erste
Kontakt ist ein Telefonat, in dem zu klären ist,
ob ich im Hinblick auf Ihr Anliegen und Ihren Auftrag
der geeignete Berater / Therapeut bin. |
|
|
Die erste
Sitzung dient dem Kennenlernen, der vertieften Auftrags-
und Zielkärung, der Wahl des geeigneten Settings, der
Honorarabsprache und der ersten Arbeit an Ihrem Anliegen. |
|
|
Folgegespräche
können ggf. auch telefonisch geführt werden.
Die Entscheidung darüber behalte ich mir vor. |
|
|
Therapeutische
Gespräche werden nach GOÄ x 3,5 berechnet
(§ 2 GOÄ). |
|
|
|
Die
Honoraraufstellung für Coaching, Beratungsgespräche und
Seminare können Sie per
Mail anfordern. |
|
|